Das Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert viele Regelungen und Schutzvorschriften. Staat und Organisationen der Zivilgesellschaft haben aber in den vergangenen Jahren erkannt, dass dies nicht genügt. Träger und Organisationen, die in diesem gesellschaftlich so wichtigen Feld tätig sind, müssen ein Kinderschutzkonzept vorweisen, um als Träger weiter anerkannt zu werden.

Dementsprechend haben Vorstand, haupt- und ehrenamtliche Kräfte mit professioneller Unterstützung ein Kinderschutzkonzept erarbeitet. Es ist hier nachzulesen:

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